Nutzungsbedingungen

Art.1 Definitionen

Bedeutung der in diesem Regelwerk verwendeten Begriffe:
GEPÄCKAUFBEWAHRUNG: der für den Aufbewahrungsservice der Gepäckstücke und der kleinen persönlichen Gegenstände genutzte Raum, die Ausstattung und die entsprechende Verwaltungsorganisation;
HINTERLEGER: die natürliche Person, die den Gepäckaufbewahrungsservice nutzt. Der Gepäckaufbewahrungsservice besteht in der Verwahrung der Gepäckstücke/Artikel in den automatischen Schränken/Miniboxen ab dem Tag und der Uhrzeit der Hinterlegung bis zum Tag und zur Uhrzeit der Abholung.

Art.2 In der Gepäckaufbewahrung erlaubte Gegenstände

Bei der Abgabe erklärt der Hinterleger, dass das Gepäck nicht unter das in Art. 3 genannte Gepäck fällt, das in der Gepäckaufbewahrung nicht erlaubt ist.
In der Gepäckaufbewahrung sind im Rahmen des verfügbaren Platzes in der jeweiligen Gepäckaufbewahrung Koffer, Körbe, Taschen, Reisesäcke und ähnliches, Schlüssel, persönliche Gegenstände und Dokumente erlaubt. Jedes Gepäck muss gut verschlossen sein.
Self Luggage Storage haftet in keinem Fall für Geld, Schmuck, Edelmetalle, Geschäftsunterlagen, Gegenstände und sonstige Werte im Allgemeinen, die in den einzelnen Schränken enthalten sind und gemäß Art. 3 nicht hinterlegt werden dürfen.
Die Gepäckstücke werden vom Eigentümer und Beförderer bzw. von deren Vertreter, sowie vom materiellen Besitzer des Gepäcks in der Gepäckaufbewahrung hinterlegt.
Self Luggage Storage ist berechtigt, den Inhalt der Gepäckstücke in der Gepäckaufbewahrung nach eigenem Ermessen zu überprüfen.
DER HINTERLEGER HAFTET FÜR DEN INHALT DES GEPÄCKS, BEI DEM ES SICH UM KEINEN VERBOTENEN ARTIKEL HANDELN DARF, UND DER HINTERLEGER DARF KEINE PERSON ODER ORGANISATION SEIN, MIT DER AUFGRUND VON ANWENDBAREN GESETZEN ODER VERORDNUNGEN KEIN RECHTMÄSSIGER HANDEL MÖGLICH IST.

Art.3 In der Gepäckaufbewahrung nicht erlaubtes Gepäck

In der Gepäckaufbewahrung sind nicht erlaubt:
1- Gepäckstücke mit leicht entflammbaren, verderblichen und übel riechenden Waren oder Materialien bzw. die zu Schäden an den Infrastrukturen der Gepäckaufbewahrung oder zur Beschädigung anderer hinterlegter Gepäckstücke führen können;
2- Geld, Schmuck, Edelmetalle, Muster, Geschäftsunterlagen, Gegenstände und sonstige Werte im Allgemeinen;
3- Gepäckstücke mit einem Gewicht von über 25 kg;
4 – Die Gepäckaufbewahrung haftet nicht für den Übergabezustand der in der Aufbewahrung abgegebenen Gepäckstücke und persönlichen Gegenstände;
5 – ES IST VERBOTEN, Tiere und Pflanzen zu hinterlegen.
6 – Der Zugang ist nur Personen über 18 Jahren oder Minderjährigen in Begleitung gestattet;
7 – Verderbliche Waren dürfen nicht hinterlegt werden;
8 – Der Kunde muss vor Ort, auf jeden Fall vor der Buchung, die Größe seines Gepäcks überprüfen;
9 – Der Kunde muss sich vergewissern, dass die Tür des Schranks gut verschlossen ist, bevor er den Self Luggage Storage verlässt;
10 – Der gesamte Raum ist Nichtraucherbereich;
11 – Der Kunde darf nichts im Schrank zurücklassen, wenn er den Self Luggage Storage zum letzten Mal verlässt;
12 – Der Kunde haftet für sein Gepäck und dessen Inhalt;
13 – Gesetzlich verbotene oder laut nationaler Gesetzgebung als gefährlich geltende Artikel, aber auch Artikel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung Schäden an Personen, Umwelt oder anderen eingelagerten Gepäckstücken verursachen könnten, sind nicht erlaubt;
14 – Es ist kein Material erlaubt, das als pornografisch oder unanständig gilt;
15 – Feuerwaffen und Klingenwaffen sind nicht erlaubt;
16 – Die Hinterlegung von Abfällen ist nicht erlaubt;
17 – NARKOTISCHE ODER PSYCHOTROPE DROGEN SIND NICHT ERLAUBT.

Art.4 Öffnungszeiten der Gepäckaufbewahrung für das Publikum

Die Öffnungszeiten für das Publikum sind täglich von 06:30 bis 23:30 Uhr.

Art.5 Sicherheit der Gepäckaufbewahrung

Die Gepäckaufbewahrung hat eine rund um die Uhr laufende Videoüberwachung.

Der telefonische Kundendienst (auf Italienisch und Englisch) ist von 9:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.

Art.6 Zugang zur Gepäckaufbewahrung aus Dienstgründen

Der Zugang zur Gepäckaufbewahrung ist neben den Mitarbeitern von Self Luggage Storage, die für Kontrolle und Service zuständig sind, auch immer den Beamten der Polizei, des Finanzamts und den Angehörigen der Ordnungskräfte gestattet.
DER KUNDE IST EINVERSTANDEN, DASS DIESE BEAMTEN BEFUGT SIND, DAS GEPÄCK JEDERZEIT AUS SICHERHEITSGRÜNDEN ZU ÖFFNEN UND ZU ÜBERPRÜFEN.

Art.7 Art und Weise der Hinterlegung der Gepäckstücke und der persönlichen Gegenstände in der Gepäckaufbewahrung

Bei der Hinterlegung der Gepäckstücke und der persönlichen Gegenstände in der Gepäckaufbewahrung muss der Hinterleger das Regelwerk lesen und bestätigen, dass er mit den Nutzungsbedingungen einverstanden ist.
Bei Hinterlegung der Gepäckstücke und der persönlichen Gegenstände wird dem Hinterleger ein Beleg mit den folgenden Angaben ausgehändigt: Code, Datum, Uhrzeit, Adresse.
Der Hinterleger bezahlt die Aufbewahrungsgebühr in zwei Schritten:
– Vorauszahlung (siehe Art.8 Gebühren) bei der Hinterlegung;
– Restzahlung bei der Abholung (siehe Art.8 Gebühren).

Art.8 Gebühren

Die Gebühren für die Hinterlegung und Verwahrung der Gepäckstücke werden von Self Luggage Storage festgesetzt und sind für das Publikum im Raum der Gepäckaufbewahrung und auf dieser Website veröffentlicht. Die Zahlung des für die Aufbewahrung geschuldeten Betrags ist in den nachfolgend angeführten Gebühren angegeben:
Preisliste pro Tag – Minibox
Von 08:00 bis 23:00 Uhr: 4,50 € Einheitsgebühr.
Für jeden weiteren Tag 2,00 €*.
*Der Betrag FÜR DEN ERSTEN TAG muss bei der Buchung vollständig bezahlt werden. Die Buchung kann vor Ort mit Kreditkarte oder bar erfolgen bzw. online mit Kreditkarte.
DER RESTBETRAG WIRD BEI ABHOLUNG der Gepäckstücke/persönlichen Gegenstände bezahlt.
Preisliste Schränke
2h = € 4,00
4h = € 6,50
6h = € 9,50
von 7h bis 24h = 12,00 €
> 24h = 12,00 € + 10,00 € Tag/day;
Sie bezahlen nur die ersten 2 Stunden sofort, den Rest bezahlen Sie bei Abholung.
Reservierungen für denselben Tag werden nur angenommen, wenn die Einzahlungszeit nach der Anfangszeit des Kundendienstes liegt (9:00 – 19:00 Uhr).

Art.9 Art und Weise der Rückgabe der Gepäckstücke

Der Hinterleger kann die aufbewahrten Gepäckstücke nach vorheriger Zahlung des Restbetrags für die Aufbewahrung abholen, falls die Gepäckstücke für einen Zeitraum aufbewahrt wurden, der länger ist als der Zeitraum, für den die Mindestgebühr gilt, wobei der Restbetrag anhand der in Art.8 festgelegten Gebühren berechnet wird.

Art.10 Nicht erfolgte Abholung der aufbewahrten Gepäckstücke

Nach Ablauf von 31 Tagen ab Hinterlegung gelten die Gepäckstücke als zurückgelassen und der Hinterleger verliert jeden Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz dafür. Der Hinterleger kann die Frist für die Abholung verlängern, indem er den Inhaber von Self Luggage Storage direkt per E-Mail an info@selfluggagestorage.it kontaktiert und den entsprechenden Antrag spätestens am 31. Tag stellt.
Die Gepäckaufbewahrung kann das Gepäck und dessen Inhalt nach eigenem Ermessen verkaufen und/oder vernichten und/oder einbehalten. Wenn Sie eine Reklamation aufgrund von Verlust oder Beschädigung des Gepäcks oder aufgrund von anderen Schäden einreichen möchten, muss dies unter Einhaltung der Vorschriften des nationalen Rechts erfolgen. Andernfalls behält sich Self Luggage Storage das Recht auf Zurückweisung der Reklamation vor.

Art.11 Anforderung von vergessenen Gepäckstücken

Die Rückgabe der vergessenen Gepäckstücke erfolgt ausschließlich auf Betreiben und Kosten des Hinterlegers.
Der Hinterleger beauftragt einen Paketdienst mit der Abholung.

Art.12 Haftung

Die Gepäckaufbewahrung haftet nicht für Schäden und natürlichen Verfall der von ihr verwahrten Gepäckstücke oder persönlichen Gegenstände, die nicht durch ihre Schuld oder durch Ursachen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung entstanden sind.
Die Gepäckaufbewahrung haftet in keiner Weise für Schäden oder Verluste durch Zufälle, höhere Gewalt und/oder Naturereignisse, wie beispielsweise Erdbeben und/oder Hochwasser.

Art.13 Versicherung

AVIVA ITALIA SPA

Art.14 Bedingungen und Revisionen des Regelwerks

Mit Annahme des Belegs stimmt der Hinterleger vollständig allen in diesem Regelwerk festgelegten Bedingungen zu, das am Standort von Self Luggage Storage und online unter der Adresse selfluggagestorage.it konsultiert werden kann.
Self Luggage Storage behält sich das Recht auf Änderungen an diesem Regelwerk aufgrund von Erfahrungen und Notwendigkeiten vor, die sich im konkreten Verlauf der Tätigkeit ergeben, die Gegenstand dieses Regelwerks ist.

Art.15 Zuständiges Gericht

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und/oder Wirksamkeit und/oder Durchführung dieses Regelwerks ausschließlich das Gericht Venedig zuständig ist.

Art.16 Übersetzung

Die Übersetzung der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Self Luggage Storage dient nur zu Informationszwecken.
Im Falle eines Rechtsstreits gilt der Text in italienischer Sprache.